FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Ansprechpartner

 

Frage: Wer ist mein Ansprechpartner?

Antwort: Sollte es sich bei Ihrer Frage um die Miete, Betriebskosten, Kaution, also alles mit Zahlen handeln, dann rufen Sie uns unter 034327 / 68260 in unserem Büro an. Ansprechpartner sind hier

Hr. Michel Köhler oder Hr. Dirk Köhler. Sollten es sich um technisches Problem handeln, kontaktieren Sie bitte Hr. Jens Köhler unter 0171 / 8006873

 

Betriebskostenabrechnung

 

Frage: Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?

Antwort: Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Abrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode dem Mieter vorliegen. Beispiel: Abrechnungsperiode 01.01.17 bis 31.12.2017: Die Abrechnungen muss Ihnen bis spätestens zum 31.12.2018 vorliegen.

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen und ausziehen.

 

Courtage bzw. Vermittlungsgebühr oder Provision

 

Frage: Wird bei Abschluss eines Mietvertrages eine Courtage oder Provision fällig?

Antwort: Wir vermieten aus dem eigenen Bestand. Somit dürfen wir gar keine Courtage / Provision verlangen.

 

Einfamilienhäuser

 

Frage: Vermieten Sie auch Einfamilienhäuser?

Antwort: Leider haben wir keine Einfamilienhäuser in unserem Bestand.

 

Geschäftsstelle

 

Frage: Wo finde ich Ihre Geschäftsstelle und wann kann ich Sie dort erreichen?

Antwort: Sie finden uns in der Schloßstr. 19 in 04736 Waldheim.

Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr.

 

Grillen

 

Frage: Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Antwort: Prinzipiell ist es erlaubt im Sommer im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon zu grillen. Es versteht sich aber von selbst, dass jeder dabei auf den anderen Rücksicht nehmen muss. Gerichte heben hervor, dass Grillen nur insoweit zulässig ist, „solange dadurch nicht andere Mieter des Hauses unzumutbar beeinträchtigt werden.“

 

Hausordnung

 

Frage: Gibt es eine Hausordnung?

Antwort: Ja, Sie finden die Hausordnung in der Regel auf der letzten Seite Ihres Mietvertrages.

 

Heizen und Lüften

 

Frage: Wie heize und lüfte ich richtig?

Antwort: Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders rasch ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich "stoßlüften", das ist völlig ausreichend. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekippten Fenster. Vermeiden Sie längeres Ankippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mitgeheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder - langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge. Weitere Infos finden Sie auch hier - Richtig heizen und Lüften!

 

Internetangebote

 

Frage: Wie oft werden Ihre Internetangebote aktualisiert.

Antwort: Auf unserer Internetseite finden Sie immer unsere aktuellen Immobilienangebote. Sobald neue Angebote vorhanden sind, werden Sie auf der Internetseite und den Portalen angeboten.

 

Kündigung

 

Frage: Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?

Antwort: Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der Kündigung bei Ihrem Sachbearbeiter.

Eine Kündigung eines Mietvertrages per E-Mail ist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unzulässig.

 

Gem. § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Mietverhältnisses der Schriftform. Die Anforderungen an die Schriftform definiert der § 126 BGB. Das bedeutet: 

  1. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
  2. Die Kündigung ist erst mit einer eigenhändigen Unterschrift der kündigenden Partei wirksam.
  3. Die Kündigung muss von allen Mietern unterzeichnet werden.

Weiterhin muss die schriftliche Kündigung immer auch die genaue Bezeichnung und Lage der Mietsache aufweisen, also Adresse, ggf. Etage und Nummer.

 

Notdienst

 

Frage: Wen rufe ich an, wenn ich einen Notfall (Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, o.ä.) melden möchte?

Antwort: Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Sie erreichen uns dann unter 0171 / 8006873

 

Treppenhausreinigung

 

Frage: Bin ich für die Treppenhausreinigung zuständig.

Antwort: Falls die Treppenhausreinigung nicht an eine Firma vergeben ist, sind Sie und Ihre Nachbarn für die Reinigung zuständig.

Die Reinigung soll im Wechsel mit Ihren Nachbarn einmal wöchentlich (oder bei Bedarf auch öfter) durchgeführt.

 

Vermittlung von Häusern und Grundstücken

 

Frage: Verkaufen und vermitteln Sie Häuser und Grundstückstücke für Dritte?

Anwort: Nein, wir sind nich als Makler tätig! 


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